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Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

  

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

  

2. Vertragsgrundlagen

  

a. Grundlage unserer Arbeiten sind individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen und schriftliche Nachträge.

b. Soweit wir Arbeiten nicht selbst durchführen dürfen, weil hierfür eine Meisterpflicht besteht, beauftragen wir geeignete und qualifizierte Subunternehmer.

 

3. Angebot und Vertragsschluss

  

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Ausführung des Auftrags zustande.

  

4. Preise und Zahlungen

  

a. Maßgeblich sind die in unserem Angebot genannten Preise. Diese verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b. Zahlungsziel: 5 Tage netto ab Rechnungsdatum.

c. Abschlagszahlungen sind zulässig und richten sich nach Angebot und Auftragsbestätigung.

d. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 12 € und Verzugszinsengemäß BGB zu verlangen.

  

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

a. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten zu den vereinbarten Zeiten ungehindert durchgeführt werden können.

b. Stellt der Auftraggeber Material selbst, übernehmen wir hierfür keine Gewährleistung.

c. Verzögerungen durch andere Gewerke, Lieferschwierigkeiten oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfristen angemessen. Sollten hierdurch Mehrkosten beim Auftragsnehmer entstehen, sind diese vorher schriftlich Anzuzeigen. 

  

6. Ausführung

 

a. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Nachunternehmer einzusetzen.

b. Änderungen im Leistungsumfang bedürfen der Schriftform.

   

7. Abnahme

 

a. Die Abnahme der Werkleistung hat unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen.

b. Wird die Abnahme nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Meldung der Fertigstellung durch den Auftraggeber erklärt, gilt die Leistung als abgenommen.

c. Mängel müssen unverzüglich durch den Auftraggeber schriftlich vorgebracht werden.

  

8. Gewährleistung

  

a. Es gelten die Regelungen der bei Auftragsannahme gültigen VOB/B, soweit vertraglich vereinbart.

b. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre ab Abnahme.

c. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.

  

9. Haftung

 

 a. Für Schäden, die durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haften wir unbeschränkt.

b. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  

10. Eigentumsvorbehalt

  

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien unser Eigentum.

 

11. Gerichtsstand

  

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Lübeck.

 

12. Betriebshaftpflicht

Wir unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt, die im Rahmen unserer Tätigkeit entstehen können. Der Versicherungsschutz besteht bei der Allianz Vers.-AG.

Der räumliche Gestaltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Deutschland.

13. Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 08/2025

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